Webveranstaltung "Gebühren der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm"

Die Klärschlammverordnung beinhaltet die Verpflichtung zur Rückgewinnung von Phosphor ab dem Jahr 2029 für alle Kläranlagen ab 100.000 EW und ab dem Jahr 2032 für alle ab 50.000 EW. In diesem Zusammenhang wird auch seit langem die Frage der Gebührenfähigkeit der P-Rückgewinnung diskutiert. Dessen Klärung hat der VKU auch in seinem Positionspapier gefordert. Zur Untersuchung der damit zusammenhängenden Rechtsfragen hat das Umweltbundesamt ein Gutachten erstellen lassen.

Überlegungen zum Gutachten stellt Herr Rechtsanwalt Turgut Pencereci im Rahmen einer Web-Veranstaltung des VKU in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag, Deutschen Landkreistag und Deutschen Städte- und Gemeindebund vor, zu der wir Sie herzlich einladen. Die Veranstaltung findet statt am

                                                             Dienstag, 10. Dezember 2024
                                                           08:00-09:30 Uhr
                                                           via Microsoft Teams


Programm

  • Begrüßung
    Nadine Steinbach, Verband kommunaler Unternehmen e.V.
     
  • Ist die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm gebührenfähig?
    RA Turgut Pencereci, GKMP Rechtsanwälte
     
  • Fragerunde
    Moderation: Tim Bagner, Deutscher Städtetag

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an. Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung die Zugangsdaten für die Webveranstaltung.

Die gutachterliche Untersuchung umfasst die Klärung der Kostenträgerschaft über Gebühren, auch insbesondere von solchen, die vor Inkrafttreten der Phosphor-Rückgewinnungspflicht im Jahr 2029 anfallen. Betrachtet wird auch die Lagerung der Aschen aus der Klärschlammverbrennung.