erien, nicht Altbatterien aus der Elektromobilität) beteiligt, trifft Ihr Unternehmen durch die Novelle des Batteriegesetzes (BattG), die am 1.1.2021 in Kraft tritt, eine neue Berichtspflicht nach § 15 [...] (UBA) vorzulegen. Das UBA erwartet den ersten Bericht für das Jahr 2021, der spätestens am 30. April 2022 vorzulegen ist. § 15 Abs. 3a BattG verweist für den Inhalt der Berichtspflichten der örE auf Teile [...] Sie unten herunterladen. Kontakte Der Bericht ist jeweils bis zum 30. April (erstmals zum 30. April 2022) an die E-Mail-Adresse batteriegesetz(at)uba(dot)de zu übermitteln. Für Fragestellungen rund um das