Hersteller sollen mehr in die Verantwortung gezogen werden
EU-Kommission bereitet Abfallvermeidungsmaßnahmen in ressourcenintensiven Produkten vor
Die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft in der EU gehört zu den zentralen Themen im europäischen Grünen Deal. Als Teil dessen will die EU-Kommission Maßnahmen vorlegen, um die Abfallvermeidung in ressourcenintensiven Produkten wie Elektronikgeräten, Textilien oder Batterien anzugehen. In Vorbereitung auf eine Initiative für nachhaltige Produktpolitik hat sie eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der VKU beteiligt hat.
30.06.21
Die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft in der EU gehört zu den zentralen Themen im europäischen Grünen Deal. Als Teil dessen will die EU-Kommission Maßnahmen vorlegen, um die Abfallvermeidung in ressourcenintensiven Produkten wie Elektronikgeräten, Textilien oder Batterien anzugehen. In Vorbereitung auf eine Initiative für nachhaltige Produktpolitik hat sie eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der VKU beteiligt hat.
Mit einer Initiative für nachhaltige Produktpolitik will es die EU-Kommission Verbrauchern erleichtern, verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten zu bekommen, beispielsweise was die Verfügbarkeit von Reparaturdienstleistungen, Ersatzteilen oder Umwelteigenschaften angeht. Hierfür sollen die Hersteller mehr in die Verantwortung genommen werden. Über die Schaffung eines sogenannten „europäischen Datenraumes“ sollen zentrale Produktinformationen gebündelt werden. In die Praxis übertragen, plant die EU-Kommission, unter dem Stichwort „Digitaler Produktpass“ zukünftig Informationen zu Materialien, Ersatzteilen oder auch zur fachgerechten Entsorgung zusammenzufassen und für alle Phasen entlang des Produktlebenszyklus bereitzustellen. Bereits von Beginn an hat sich der VKU in den Prozess eingebracht und eine Stellungnahme zum Fahrplan abgegeben, die im Mitgliederbereich zu finden ist. Zur inhaltlichen Vorbereitung der für Ende des Jahres angekündigten Initiative hat die EU-Kommission nun eine öffentliche Online-Konsultation durchgeführt, an der sich der VKU, auch über seinen europäischen Dachverband Municipal Waste Europe, beteiligt hat. Die VKU-Antwort können Sie im Mitgliederbereich abrufen. Im Fokus standen Fragen nach Herausforderungen bei der nachhaltigen Gestaltung von Produkten, zu Maßnahmen, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen, und zur Einhaltung und Durchsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Produkte.
In seiner Konsultationsantwort hat sich der VKU für eine erweiterte Herstellerverantwortung ausgesprochen, die eine bessere Reparierbarkeit leisten muss, um entsprechend der Abfallhierarchie zur Abfallvermeidung beizutragen. Aus Sicht des VKU fehlt es weiterhin an harmonisierten Anforderungen und Förderungen, um nachhaltigere Produkte anzubieten. Aus VKU-Sicht ist es erforderlich, dass Hersteller ein besseres Ökodesign hinsichtlich der Langlebigkeit und des Austauschs von Ersatzteilen gewährleisten sowie Informationen über die enthaltenen Stoffe darlegen und auf die Recyclingfähigkeit der Stoffe achten. Diese Informationen müssen allen Marktteilnehmern über die Möglichkeit eines digitalen Produktpasses zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist bei dem Produktpass darauf zu achten, den Verwaltungs- und Kostenaufwand gering zu halten. Das erfordert ein Management der Komplexität von Produkten entlang der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus müssen kreislauforientierte Geschäftsmodelle gefördert werden, wofür Anreize geschaffen werden sollten. Bei der erweiterten Herstellerverantwortung darf nicht mehr nur auf Freiwilligkeit gesetzt werden, sondern müssen auch mit klaren Zielen und deren Überwachung die Verbraucherrechte gestärkt werden. Diese Maßnahmen sollen die Produkte ganzheitlich betrachten und dazu beitragen, weniger Abfall zu produzieren, aber auch den nach wie vor anfallenden Abfall leichter weiter beziehungsweise wieder zu verarbeiten.
Die Initiative „Nachhaltige Produktpolitik“ ist Teil des 2020 veröffentlichten Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. In diesem Zusammenhang sollen mehrere Maßnahmen überprüft werden, die den gesamten Produktlebenszyklus miteinbeziehen und Hersteller mehr in die Verantwortung nehmen. Im Mittelpunkt steht dabei die für das vierte Quartal 2021 geplante Gesetzesinitiative, in der unter anderem die Ökodesign-Richtlinie auf weitere Kriterien wie z.B. Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit oder ein Verbot zur Vernichtung unverkaufter, nicht verderblicher Waren hin geprüft und erweitert werden soll. Die angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Überarbeitung der Gesetzgebung, wird der VKU weiterhin eng begleiten.