Überarbeitung von Gesetzgebung in den einschlägigen EU-Politikfeldern
EU-Kommission legt Rahmen für Schutz von Luft, Wasser und Boden im Grünen Deal vor
Die EU-Kommission hat am 12. Mai 2021 mit ihrem Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden einen Eckpfeiler des Grünen Deals im Bereich Umweltschutz veröffentlicht. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung so gering zu erhalten, dass sie weder für menschliche Gesundheit noch für Ökosysteme eine Gefahr darstellt. Dazu sollen auch Maßnahmen zur Reduktion von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie Mikroplastik in Gewässer erfolgen. Der Aktionsplan selbst ist nicht bindend, kündigt aber die Überarbeitung bestehender EU-Gesetzgebung an.
25.05.21
Die EU-Kommission hat am 12. Mai 2021 mit ihrem Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden einen Eckpfeiler des Grünen Deals im Bereich Umweltschutz veröffentlicht. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung so gering zu erhalten, dass sie weder für menschliche Gesundheit noch für Ökosysteme eine Gefahr darstellt. Dazu sollen auch Maßnahmen zur Reduktion von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie Mikroplastik in Gewässer erfolgen. Der Aktionsplan selbst ist nicht bindend, kündigt aber die Überarbeitung bestehender EU-Gesetzgebung an.
Als Eckpfeiler des Green Deal hat die EU-Kommission am 12. Mai 2021 den Null-Schadstoff-Aktionsplan veröffentlicht. Er sieht Maßnahmen in allen EU-Politikfeldern, die für den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt relevant sind, vor. Während der Aktionsplan selbst nicht bindend ist, kündigt er die Überarbeitung bestehender EU-Gesetzgebung wie die Stofflisten für Grundwasser und Oberflächengewässer im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, die Verordnung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Kommunalabwasserrichtlinie an. Der VKU hat die Veröffentlichung mit einer Pressemitteilung kommentiert und sich bereits durch die Beteiligung an der Konsultation der EU-Kommission in die Erarbeitung des Aktionsplans eingebracht. Die angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Überarbeitung der Gesetzgebung, wird der VKU eng begleiten.
Für die kommunale Wasserwirtschaft relevant sind die darin angekündigten Überarbeitungen bestehender EU-Gesetzgebung für den Gewässerschutz. So sollen im Aktionsplan auch Maßnahmen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie angestoßen werden. Hier will die Kommission den Fokus auf eine noch konsequentere Umsetzung durch die Mitgliedstaaten legen. Zudem sollen die Stofflisten für Grund- und Oberflächenwasser im Rahmen der Grundwasserrichtlinie und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen aktualisiert werden. Darüber hinaus kündigt der Aktionsplan eine umfassende Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie an, bei der auch auf die Abwasserentsorger neue Vorgaben zukommen könnten. Im Sinne der stärkeren Ausrichtung von Maßnahmen in anderen Sektoren auf die Umweltschutz- und Gewässerschutzziele greift der Null-Schadstoff-Aktionsplan auch die Überprüfung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln – neben den Nährstoffverlusten - bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Der VKU hatte sich an der bis März 2021 durchgeführten Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligt.
Als ein Etappenziel für die Verringerung der Umweltverschmutzung an der Quelle will die EU-Kommission dafür sorgen, dass bis 2030 30 Prozent weniger Mikroplastik als aktuell in die Umwelt gelangen. Der VKU hatte sich vorab dafür ausgesprochen, die Eintragspfade von Mikroplastik in die Umwelt anzugehen.
Darüber hinaus soll der Null-Schadstoff-Aktionsplan auch mit dem Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan aus dem vergangenen Jahr in Einklang gebracht werden. Ein zentrales Ziel der EU-Kommission: Das Abfallabkommen in der EU soll erheblich reduziert werden, konkret bei Restmüll um 50 Prozent bis 2030. Der Null-Schadstoff-Aktionsplan bekräftigt dazu die bereits angekündigte Überarbeitung eines Großteils des EU-Abfallrechts. Dazu gehört u.a. die Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung. Die EU-Kommission will darüber die Abfallausfuhr besser überwachen, ihre nachhaltige Behandlung sicherstellen und die Ausfuhr von Abfällen beschränken, die schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit in Drittländern haben. Außerdem soll eine für Ende des Jahres angekündigte neue Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik gewährleisten, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, immer nachhaltiger werden und sich im Kreislaufprinzip bewähren. In Vorbereitung auf diese Initiative wird sich der VKU bis Mitte Juni an der öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission beteiligen. Auch die Industrieemissions-Richtlinie, die sicherstellen soll, dass Schadstoffemissionen gesenkt werden, indem Genehmigungen für Industrieanlagen von den besten verfügbaren Techniken abhängig sind, soll im vierten Quartal 2021 überarbeitet werden.
Mit dem europäischen Grünen Deal verfolgt die EU-Kommission einen Ansatz für Klimaschutz, Klimaanpassung und Umweltschutz. Entsprechend will sie darauf hinarbeiten, dass die EU bis 2050 nicht nur klimaneutral wird, sondern die Umweltverschmutzung auch so gering ist, dass sie weder für die menschliche Gesundheit noch für die Ökosysteme eine Gefahr darstellt. Mit dem Aktionsplan strebt die EU-Kommission eine „Null-Schadstoff-Hierarchie“ an, die primär darauf ausgerichtet sein soll, Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden frühzeitig vor dem Eintrag in die Umwelt zu vermeiden oder zu reduzieren. Damit greift die EU-Kommission eine zentrale Forderung des VKU auf. Um dieses Ziel zu erreichen, will die EU-Kommission relevante Politikfelder besser verzahnen und Maßnahmen auch in anderen Sektoren auf Umweltschutz- und Gewässerschutzziele ausrichten.