Weitreichende Verschärfung der Anforderungen zeichnet sich ab
EU-Kommission plant umfassende Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU-Kommission hat zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine Online-Konsultation durchgeführt, an der sich der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden beteiligt hat. Eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie mit weitreichender Verschärfung der Anforderungen zeichnet sich ab. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission ist für das erste Quartal 2022 angekündigt.
16.07.21
Die EU-Kommission hat zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine Online-Konsultation durchgeführt, an der sich der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden beteiligt hat. Eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie mit weitreichender Verschärfung der Anforderungen zeichnet sich ab. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission ist für das erste Quartal 2022 angekündigt.
Die EU-Kommission hat zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine Online-Konsultation durchgeführt, an der sich der VKU sowohl selbst, zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, als auch über seinen europäischen Dachverband SGI Europe beteiligt hat. Die gemeinsame Stellungnahme von VKU, Deutschem Städtetag (DST), Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) und Deutschem Landkreistag (DLT) zur Konsultation können Sie unten aufrufen. Im Kontext der Überprüfung hat der VKU in den vergangenen Monaten auch an Workshops der EU-Kommission teilgenommen und sich regelmäßig mit den verschiedenen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene ausgetauscht. Eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie mit weitreichender Verschärfung der Anforderungen zeichnet sich bereits ab.
Mit Blick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie hat sich die Befragung über die Online-Konsultation auf neue Vorgaben für die Abwasserbehandlung (z.B. für Arzneimittel, Haushaltschemikalien, Mikroplastik und endokrine Disruptoren sowie Pestizide) und für die Niederschlagswasserbewirtschaftung (insbesondere die Reduktion von Regenüberläufen und Siedlungsabflüssen) sowie auf neue Elemente wie z.B. risikobasierte Ansätze in Bezug auf individuelle Systeme (ISMG) konzentriert. Zudem wurden vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals neue Vorgaben für die Energieeffizienz und zur Erreichung der Klimaneutralität in der Abwasserwirtschaft, wie die Senkung von Treibhausgasemissionen und die Pflicht zur Energieerzeugung, und ihre Rolle für die Kreislaufwirtschaft, wie die Rückgewinnung von Ressourcen aus Abwasser und Klärschlamm, behandelt. Darüber hinaus wurde eine Pflicht zur Untersuchung des Abwassers auf SARS-CoV-2 und seine Varianten thematisiert. Die Konsultation fragt auch nach Einschätzungen zu Überwachungs- und Berichterstattungspflichten von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen sowie erweiterte Informationspflichten.
In Bezug auf die Reduktion von Spurenstoffen (Mikroschadstoffe) wurden analog zur Diskussion im nationalen Spurenstoffdialog mögliche Maßnahmen abgefragt, die von der Sensibilisierung der Verbraucher bis zur weitreichenden Entfernung in der Abwasserbehandlung auf Basis unterschiedlicher Kriterien reichten. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission auch an die VKU-Forderung, eine erweiterte Herstellerverantwortung im europäischen Grünen Deal zu verankern, anknüpft und deren Einführung in einer überarbeiteten Kommunalabwasserrichtlinie zur Diskussion stellt.
Das Ziel der Richtlinie, Gewässerbelastung durch Abwassereinleitungen möglichst zu reduzieren, darf durch weitere Anforderungen an den Abwasserbehandlungsprozess wie zum Beispiel an die Energieeffizienz der Anlagen nicht gefährdet werden. Denn gerade die qualitativen Anforderungen an die Abwasserbehandlung sowie die spezifische Zusammensetzung des Abwassers bestimmen maßgeblich den Energiebedarf der Anlage. Daher sind pauschale Anforderungen an den Energieverbrauch, die Energieerzeugung und die Energieeffizienz für die Abwasserbehandlung nicht zielführend und führen unweigerlich zu Zielkonflikten mit den geplanten Verbesserungen für den Gewässerschutz.
Im nächsten Schritt will die EU-Kommission die Konsultationsantworten auswerten und in die Vorbereitung des Gesetzgebungsvorschlags einfließen lassen. Parallel dazu erarbeitet ein Konsortium von Beratungsunternehmen im Auftrag der EU-Kommission eine Studie. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission ist für Frühjahr 2022 angekündigt.