Elektroschrott soll verringert werden
EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zu einheitlichen Ladekabeln
Die Abfallvermeidung ist eines der Kernziele in der Europäischen Kreislaufwirtschaft und dem Grünen Deal. Deswegen hat die EU-Kommission am 23. September 2021 einen Vorschlag zur Vereinheitlichung elektronischer Ladegeräte vorgestellt. Dieser Vorschlag soll nicht nur zum Ressourcenschutz, sondern auch zur Verbraucherfreundlichkeit beitragen.
24.09.21
Die Abfallvermeidung ist eines der Kernziele in der Europäischen Kreislaufwirtschaft und dem Grünen Deal. Deswegen hat die EU-Kommission am 23. September 2021 einen Vorschlag zur Vereinheitlichung elektronischer Ladegeräte vorgestellt. Dieser Vorschlag soll nicht nur zum Ressourcenschutz, sondern auch zur Verbraucherfreundlichkeit beitragen.
Das Europäische Parlament fordert schon seit gut einem Jahrzehnt eine Vereinheitlichung von Ladegeräten, um das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern und gleichzeitig einen wichtigen Schritt zur Vermeidung von unnötigem Elektroschrott zu unternehmen. Nun ist die EU-Kommission dieser Forderung endlich nachgekommen: Am 23. September 2021 hat sie einen entsprechenden Vorschlag zur Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie vorgelegt. Der VKU begrüßt diesen gesetzlichen Vorstoß. Denn unnötiger Elektromüll ist weder verbraucherfreundlich noch der Umwelt zuträglich. Der beste Abfall ist aus VKU-Sicht immer noch der, der gar nicht erst entsteht. Einheitliche Ladekabel können dabei helfen, unnötigen Abfall zu vermeiden.
Bisher wurde auf die Freiwilligkeit der Hersteller gesetzt. Damit hatten sich die unterschiedlichen Anschlüsse von über 30 in den vergangenen zehn Jahren bereits auf drei reduziert. Zukünftig soll nun nur noch der bereits weit verbreitete USB-C Anschluss der Standardanschluss für Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen werden. Auch die Schnellladetechnologie soll harmonisiert werden, sodass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist. Ebenso diskutiert wird die Transparenz der Hersteller. Sie sollen dazu verpflichtet werden, verbesserte Verbraucherinformationen bereit zu stellen. Angaben über die Ladeleistung, etwa über die vom Gerät benötigte Leistung, sowie ob die Schnellladung unterstützt wird, sollen den unnötigen Neukauf von Ladegeräten verringern. Die Hersteller sollen nun an der Interoperabilität ihrer technischen Produkte arbeiten.
Hintergrund
Der aktuelle Vorschlag setzt an den Endgeräten an und geht einher mit der für Ende des Jahres angekündigten Ökodesignrichtlinie im Rahmen der Initiative Nachhaltige Produktpolitik (der VKU berichtete hierzu) und dem Kreislaufwirtschaftsaktionsplan. Die Initiative „Nachhaltige Produktpolitik“ ist Teil des 2020 veröffentlichten Aktionsplans Kreislaufwirtschaft. In diesem Zusammenhang sollen mehrere Maßnahmen überprüft werden, die den gesamten Produktlebenszyklus miteinbeziehen und Hersteller mehr in die Verantwortung nehmen. Mit der Veröffentlichung des Vorschlags zu einheitlichen Ladegeräten durch die EU-Kommission beginnt in Brüssel nun der Gesetzgebungsprozess, bei dem der Rat der EU und das Europäische Parlament über den Vorschlag abstimmen werden. Die angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Überarbeitung der Gesetzgebung, wird der VKU weiterhin eng begleiten.