VKU begrüßt ganzheitlichen Ansatz und Gestaltungsfreiheit vor Ort
EU-Kommission will ländliche Räume in der EU stärken
Die EU-Kommission hat am 30. Juni 2021 eine langfristige Vision für ländliche Räume veröffentlicht. Damit will sie die Rolle und Bedeutung ländlicher Gebiete in der EU stärken. Der VKU hat den ganzheitlichen Ansatz begrüßt und gleichzeitig auf die Bedeutung kommunaler Gestaltungsfreiheit vor Ort hingewiesen.
16.07.21
Die EU-Kommission hat am 30. Juni 2021 eine langfristige Vision für ländliche Räume veröffentlicht. Damit will sie die Rolle und Bedeutung ländlicher Gebiete in der EU stärken. Der VKU hat den ganzheitlichen Ansatz begrüßt und gleichzeitig auf die Bedeutung kommunaler Gestaltungsfreiheit vor Ort hingewiesen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bereits zu Beginn ihrer Amtszeit deutlich gemacht, dass sie der Entwicklung ländlicher Räume künftig auf europäischer Ebene noch mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen will. Ländliche Räume sollen ihr Potenzial voll ausschöpfen können, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Wie sich die EU-Kommission das konkret vorstellt und wie sie von europäischer Ebene aus unterstützen will, hat sie am 30. Juni 2021 in ihrer langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete bis zum Jahr 2040 dargelegt. Der VKU hat sich in einer Pressemitteilung dazu geäußert und begrüßt, dass die EU-Kommission erstmals einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen will, um ländliche Räume zu stärken, und künftig neben der Landwirtschaft auch Leistungen der Daseinsvorsorge in den Fokus rücken will. Gleichzeitig hat der VKU darauf hingewiesen, dass dieser Ansatz konsequent in der Umsetzung der Strategie und relevanten Förderprogrammen verankert werden muss. Darüber hinaus ist aus VKU-Sicht die kommunale Gestaltungsfreiheit für die Daseinsvorsorge vor Ort zentral.
Mit einem Pakt für den ländlichen Raum will die EU-Kommission den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken, indem bestehende Netzwerke gestärkt und der Austausch gefördert werden. In einem EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum werden in vier Bereichen Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Gebiete vorgeschlagen, fokussiert auf stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete. Dazu sollen vier Aktionsbereiche über Leitinitiativen unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollen u.a. Strategien für eine nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum entwickeln und für eine ausreichende Breitband- und 5G-Abdeckung sorgen. Mit einer Initiative „Digitale Zukunft im ländlichen Raum“ will die Kommission dazu beitragen. Außerdem sollen ländliche Gebiete, auch über EU-Fördergelder, bei der Energiewende und Bekämpfung des Klimawandels unterstützt werden. Darüber hinaus will die EU-Kommission ein sogenanntes „rural proofing“ einführen, das bewertet, wie sich wichtige EU-Gesetzgebungsinitiativen auf ländliche Gebiete auswirken würden. Eine Plattform zur Wiederbelebung des ländlichen Raums soll als Anlaufstelle für Informationen über bestehende Projekte und Finanzierungsmöglichkeiten u.a. für lokale Behörden eingerichtet werden. Die Umsetzung der Ziele der Vision will die EU-Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen angehen. Eine erste Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Vision ist für 2023 angekündigt.
In Vorbereitung der langfristigen Vision hatte die EU-Kommission im Herbst 2020 eine Online-Konsultation durchgeführt. Der VKU hatte sich daran beteiligt und ein Papier erarbeitet, das die VKU-Botschaften für die Langzeitvision bündelt und den Entscheidungsträgern auf EU-Ebene Beispiele des Engagements kommunaler Unternehmen zugänglich macht. Die VKU-Beteiligung war auch Grundlage für die Beteiligung des VKU-Dachverbandes SGI Europe. Konkret hat sich der VKU dafür ausgesprochen, die kommunale Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt der EU-Vision für ländliche Räume zu stellen. Damit sie gestärkt wird, ist ein ganzheitlicher Ansatz in der EU-Politikgestaltung insgesamt erforderlich, um ländliche Räume über Landwirtschaft hinaus zu denken, auch mit Blick auf die Ausrichtung der Förderpolitik. Der VKU hatte darauf hingewiesen, dass eine langfristige Vision für ländliche Räume kommunale Unternehmen als zentrale Akteure mitdenken muss. Sie schaffen mit ihren Infrastrukturen und Dienstleistungen die Basis für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen und gestalten gleichzeitig die digitale und nachhaltige Transformation mit Innovationen vor Ort, wofür sie ein hohes Vertrauen bei den Bürgern genießen. Der VKU hatte auch darauf hingewiesen, dass innerhalb Europas jede Region, jeder Ort anders tickt, weswegen der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten für die Ausübung von Dienstleistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zentral bleibt.