Nutzung von gereinigtem Abwasser für landwirtschaftliche Bewässerung
EU verabschiedet Verordnung zur Abwasserwiederverwendung

EU-Mitgliedstaaten, die gereinigtes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung wiederverwenden wollen, sollen künftig hierfür einheitliche Vorgaben einhalten. Der VKU hat die Verhandlungen von Anfang an eng begleitet und wichtige Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber zwischenzeitlich diskutierten Vorschlägen erreicht.

05.05.20

Wer in der EU gereinigtes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung wiederverwendet, soll künftig europäische Mindestqualitätsanforderungen befolgen. Eine entsprechende EU-Verordnung hat der Ministerrat am 7. April 2020 formal angenommen, nachdem sich die EU-Institutionen im Dezember 2019 auf gemeinsame Regelungen geeinigt hatten. Die Verordnung muss nicht in nationales Recht übertragen werden, sondern gilt direkt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

Der VKU hat die Verhandlungen von Anfang an eng begleitet und dadurch wichtige Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber zwischenzeitlich diskutierten Vorschlägen erreicht. Eine Zusammenfassung der zentralen Regelungen können Sie in unserem Mitgliederbereich auf der Webseite aufrufen.

Die neue Verordnung legt Mindestqualitätsanforderungen für die Wiederverwendung von Kommunalabwässern im Bereich der landwirtschaftlichen Bewässerung fest. Sie ist zwar allgemein gültig und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Aber: Die Wiederverwendung bleibt wie vom VKU gefordert ausdrücklich freiwillig. Die Mitgliedstaaten können von einer sogenannten Ausstiegsklausel Gebrauch machen. Sie behalten damit ihre nationale Entscheidungsfreiheit über die Wasserwiederverwendung und eine Anwendung des Rechtsrahmens. Damit wird der unterschiedlichen Situation der Wasserressourcen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen.

Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, die Vervollständigung des Binnenmarktes durch die EU-weite Anerkennung von Produkten, die mit wiederverwendetem Abwasser behandelt wurden, voranzutreiben und die Wasserknappheit in manchen EU-Mitgliedstaaten zu adressieren. Die Nutzung von Systemen zur Wasserwiederverwendung soll außerdem dazu beitragen, die europäische Wirtschaft mit Blick auf den Klimawandel widerstandsfähiger zu machen. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch formal vom Parlament angenommen werden, was voraussichtlich Mitte Mai 2020 erfolgen wird.

Schlagworte