Überprüfung Wasserrahmenrichtlinie
Überprüfungsbericht der EU-Kommission veröffentlicht

Die EU-Kommission hat 2019 die Wasserrahmenrichtlinie, ihre Tochterrichtlinien und die Hochwasserrichtlinie überprüft. Das Ergebnis: Die Richtlinien erfüllen weitgehend ihren Zweck. Ihre Ziele konnten aber noch nicht vollständig erreicht werden. Die Kommission führt das auf unzureichende Finanzierung, Kohärenzprobleme und langsame Umsetzung zurück.

30.01.20

Sowohl die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Tochterrichtlinien, also die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, als auch die Hochwasserrichtlinie erfüllen weitgehend ihren Zweck. Sie haben zu einem höheren Schutzniveau für Gewässer und zu einem besseren Hochwasserrisikomanagement in der EU geführt. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission auf Basis einer im vergangenen Jahr durchgeführten Überprüfung der Richtlinien. Sie wurde von einer Studie begleitet. Gleichzeitig weist die Kommission in ihrem am 11.12.2019 vorgelegten Ergebnisbericht (mit deutscher Zusammenfassung) auch darauf hin, dass die Ziele der WRRL noch nicht vollständig erreicht worden sind. Grund dafür sind allerdings nicht Mängel der Richtlinie selbst. Vielmehr sind die Finanzierung und der Einbezug der umweltpolitischen Zielsetzung in andere Politikbereiche und die nationale Umsetzung unzureichend. Der VKU hat die Veröffentlichung des Ergebnisberichts mit einer Pressemitteilung kommentiert. Im nächsten Schritt wird die neue Kommission darüber entscheiden, welche Schlüsse sie aus den Ergebnissen zieht und welche Maßnahmen sie daher anstoßen will. So soll im Rahmen des neuen Europäischen „Green Deals“ unter anderen ein Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Böden entwickelt werden.

Der VKU hat sich aktiv in den Überprüfungsprozess eingebracht. Die VKU-Positionen zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie insgesamt sowie spezifisch zur Kostendeckung von Wasserdienstleistungen gemäß Artikel 9 der Richtlinie können Sie im Mitgliederbereich herunterladen. Diese hat der VKU sowohl in die öffentliche und Stakeholder-Konsultation als auch bei einem Expertenworkshop in Brüssel und einem Experten-Interview eingespeist. Sie sind auch in die Beantwortung der Online-Konsultation durch den europäischen Dachverband CEEP eingeflossen.

Die Kommission greift die VKU-Forderung in ihrem Ergebnisbericht auf und erkennt, dass die erfolgreiche Umsetzung der EU-Wassergesetzgebung von der engen Verzahnung mit der Gesetzgebung in anderen Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie und Verkehr abhängt. Nur so kann der Schutz der Trinkwasserressourcen sichergestellt werden. Die Kommission will daher prüfen, wie sie eine bessere Harmonisierung, auch mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, umsetzen kann.

Darüber hinaus will die Kommission weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Richtlinien zu möglichst geringen Kosten voranzutreiben. Mit der WRRL ist aus Sicht der EU-Kommission zwar erfolgreich ein Steuerungsrahmen für die integrierte Wasserbewirtschaftung in der EU geschaffen worden. Die Umsetzung hat sich jedoch erheblich verzögert: weniger als die Hälfte der Wasserkörper in der EU sind in einem guten Zustand. Dennoch geht die Kommission davon aus, dass der gute Zustand langsam aber stetig erreicht werden kann.

Was künftige Herausforderungen wie Klimawandel, Wasserknappheit und Schadstoffe wie Mikroplastik und Arzneimittel angeht, so erachtet die Kommission die Richtlinie als streng und zugleich flexibel genug. Nicht optimal bewertet sie hingegen den langwierigen Prozess zur Aktualisierung der Liste prioritärer Stoffe. Außerdem werden bei den Tochterrichtlinien die kombinierten Wirkungen von Gemischen nicht berücksichtigt. Zudem sind die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten insgesamt viel größer, als dass sie nur auf nationale Unterschiede zurückgeführt werden könnten.

Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat die EU-Umweltminister bei ihrer Sitzung am 19. Dezember 2019 über die Ergebnisse der Überprüfung informiert. Der Ministerrat wird sich nun unter der aktuellen kroatischen Ratspräsidentschaft mit den Ergebnissen befassen.