Modellprojekte zwischen Gesundheits- und Abwassersektor geplant
Umsetzung des Abwassermonitorings auf Corona in Deutschland

Die EU-Kommission hat alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Abwasserüberwachung auf Corona systematischer zu nutzen und sie in ihre nationalen Teststrategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzubeziehen. Aktuell bereitet die Bundesregierung den Bericht zur Einrichtung eines nationalen Abwasserüberwachungssystems vor. Dazu sollen kommunale Modellprojekte des Gesundheits- und Abwassersektors eingerichtet werden. Dafür erhält Deutschland finanzielle Unterstützung der EU-Kommission in Höhe von 3,6 Millionen Euro.

26.04.21

 

Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten im Umgang mit der Corona-Pandemie in ihrer Empfehlung vom 17. März 2021 aufgefordert, die Abwasserüberwachung auf SARS-CoV-2 und insbesondere seine Varianten systematischer zu nutzen und die Ergebnisse in ihre nationalen Teststrategien zur Eindämmung der Pandemie einzubeziehen. Zur Umsetzung der Empfehlung haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) ein Projekt eingerichtet, in dem Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen die weitere Ausgestaltung des Abwassermonitorings erarbeiten. Der VKU bringt sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag (DST) in die Steuerungsgruppe und Projektgruppe einschließlich verschiedener Arbeitsgruppen ein. Für den Bund sind auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt mit Experten vertreten.
Im Rahmen des Projektes sollen Machbarkeit und Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Probenahme- und Analysemethoden untersucht werden. Zudem sollen auch mögliche digitale Schnittstellen der Datenübermittlung und Kommunikation zwischen Abwasser- und Gesundheitssektor (insbesondere Reporting an die Gesundheitsämter sowie Auswertung und Verwendungsmöglichkeiten der Ergebnisse der Abwassertestungen) bewertet werden. Neben der Nutzung des „Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)“ ist geplant, entsprechende Dashboards zu entwickeln. Zudem soll in ausgewählten Gebieten modellhaft die praktische Erprobung eines Abwassermonitorings von Gesundheits- und Abwassersektor durchgeführt und dabei insbesondere die bereits am Forschungsverbund beteiligten Kommunen berücksichtigt werden. Auch die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Machbarkeit eines bundesweit flächendeckenden oder repräsentativen Abwassermonitorings sollen untersucht werden. Abschließend sollen die rechtlichen Regelungen zur Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und Abwasser- und Gesundheitssektor geklärt werden.

In die Umsetzung werden auch die Erkenntnisse der kommunalen Abwasserentsorger, die sich seit Beginn der Pandemie in verschiedenen BMBF-Projekten zur Untersuchung des Abwassers auf SARS-CoV-2 und seine Varianten engagieren, einfließen. Beispielhaft seien hier das Projekt „SARS-CoV-2 Abwassermonitoring“ des Umweltforschungszentrums Leipzig, der Technischen Universität Dresden und der DWA und das Projekt „SARS-CoV-2 Genom im Abwasser – Monitoring der Pandemieentwicklung mittels Sequenzierung“ der Technischen Universität Darmstadt genannt. Im Landkreis Berchtesgadener Land wird eine solches Abwassermonitoring seit Anfang 2021 unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Technische Universität München bereits praktisch erprobt. Die Bündelung der Forschungsaktivitäten erfolgt über das Verbundprojekt „CoroMoni“ unter Federführung der DWA, die entsprechend einbezogen wird.

VKU-Position
Der VKU unterstützt grundsätzlich das Anliegen einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser und auch die Einrichtung von aus Forschungsmitteln finanzierten Modellregionen von Gesundheitsbehörden und Abwasserentsorgern. Denn die bisherigen Erfahrungen der VKU-Mitgliedsunternehmen zeigen, dass sich aus den Abwasseruntersuchungen von Corona potenziell frühzeitige Trends im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie ableiten lassen. Dies ist insbesondere auch bezüglich der Beobachtung der zunehmenden Virus-Variationen und die Erfassung von symptomlosen Infizierten, die aufgrund der steigenden Impfrate zunehmen, bedeutsam. Für eine langfristige Umsetzung ist es jedoch wesentlich, dass die rechtlich-finanziellen Rahmenbedingungen für die kommunalen Abwasserentsorger über Regelungen im Infektionsschutzrecht gesichert sind. Denn: die Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser weist nicht die notwendige Betriebsbezogenheit zur Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf, um die dafür auf Seiten der Abwasserentsorger anfallenden Kosten über Abwasserentgelte refinanzieren zu können. In der weiteren Umsetzung muss daher insbesondere die Frage der Kostenübernahme durch die für die Pandemiebekämpfung zuständigen Stellen bei Bund und Ländern klar geregelt werden. Die Probenahme einschließlich Transport und Analyse kostet nach Erfahrung der Mitgliedsunternehmen etwa 500-700 Euro.

Den Vorschlag der EU-Kommission, eine europaweite Pflicht für ein Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 und seine Varianten in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie einzuführen, lehnen der VKU jedoch ab. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Aufgabenstellung im Rahmen des Infektionsschutzes und der Pandemiebekämpfung. Etwaige Regelungen müssten auch europäisch daher an anderer Stelle diskutiert werden.

Eine Herausforderung stellen zudem sowohl die Probenahme im Zulauf der Kläranlage (Einfluss Niederschlagswasser, Entfernung zu Haushalten) und im Kanal (Durchführung in großer Tiefe), der Transport (Kühlung) sowie die Analyse der Probe (Laborkapazitäten) dar. Insgesamt ist eine enge Abstimmung zwischen den Beteiligten vor Ort erforderlich und die Ausgestaltung der digitalen Schnittstellen sowie die Kommunikation wesentlich. Die geplanten Modellprojekte von Gesundheitsbehörden und Abwasserentsorgern können bei der weiteren Umsetzung des Abwassermonitorings auf Corona die erforderlichen Erkenntnisse bringen und sollten daher möglichst bald gestartet werden.

Hintergrund: Empfehlung der EU-Kommission
Konkret fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, bis spätestens 1. Oktober 2021 ein nationales Abwasserüberwachungssystem einzurichten, um Daten über SARS-CoV-2 und insbesondere seine Varianten im Abwasser zu erheben. Dazu soll mindestens das Abwasser aus Großstädten mit mehr als 150.000 Einwohnern einbezogen werden und mindestens zwei Mal pro Woche eine Probenahme erfolgen. Die Proben sollen nach Ansicht der EU-Kommission am Kläranlagenzulauf oder bei Bedarf bereits im Kanalisationsnetz entnommen werden. Die Ergebnisse der Abwasserüberwachung sollen unverzüglich auf elektronischem Wege an die zuständigen Gesundheitsbehörden und danach an eine europäische Austauschplattform, die die EU-Kommission einrichten will, übermittelt werden. Zur Frühwarnung sollten die Ergebnisse für jede Probe so bald wie möglich, vorzugsweise spätestens 48 Stunden nach der Probenahme, aufgezeichnet werden.