EU-Kommission veröffentlicht Fahrplan für Null-Schadstoff-Ziel
VKU begrüßt EU-Null-Schadstoff-Ziel zur ganzheitlichen Reduktion von Gewässerverunreinigungen

Die EU-Kommission will im Rahmen des Grünen Deals nicht nur die Treibhausgasemissionen in der EU reduzieren, sondern auch den Eintrag von Schadstoffen in Wasser, Böden und Luft. Dazu plant sie für das zweite Quartal 2021 einen „Null-Schadstoff-Aktionsplan“. Der VKU hat Stellung zum Fahrplan genommen und wird die weiteren Entwicklungen eng begleiten.

28.10.20

Die EU-Kommission gibt sich beim europäischen Grünen Deal nicht nur ehrgeizig, was die Reduktion der Treibhausgasemissionen angeht, sondern auch beim Umwelt- und Ressourcenschutz. Ihre Absicht: ein Null-Schadstoff-Ziel für Wasser, Böden und Luft. Wie das erreicht werden soll, soll ein Aktionsplan ausführen, den sie für das zweite Quartal 2021 angekündigt hat. In Vorbereitung darauf hat sie inzwischen einen Fahrplan veröffentlicht, der Aufschluss über die Schwerpunkte und den Zeitplan gibt. Der VKU hat eine Stellungnahme zum Fahrplan erarbeitet, die Sie im Mitgliederbereich abrufen können, und wird die weiteren Entwicklungen eng begleiten.

VKU-Stellungnahme zum Fahrplan

In seiner Stellungnahme begrüßt der VKU den ganzheitlichen Ansatz der EU-Kommission, mit dem sie mittels eines Null-Schadstoff-Aktionsplans die Verunreinigung von Wasser, Böden und Luft unter Berücksichtigung von Vorsorge- und Verursacherprinzip an der Quelle vermeiden bzw. reduzieren will. Zentral dabei: die Kohärenz der europäischen Rechtsakte und die Verzahnung der Politikfelder. So lässt sich der gute Zustand der Umwelt, insbesondere von Wasser und Böden, nur stärken, wenn Maßnahmen auch in anderen Sektoren auf die entsprechenden Umweltziele sowie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet sind. Der VKU begrüßt in diesem Zusammenhang das Ziel der Kommission, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der EU über das Zulassungsverfahren und die Anwendungsbestimmungen stark zu verringern. Zur wirksamen Reduktion von Einträgen an der Quelle spricht sich der VKU dafür aus, im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels im Einklang mit dem Verursacherprinzip eine erweiterte Herstellerverantwortung für den Gewässerschutz europarechtlich zu verankern.

Null-Schadstoff-Ziel

Der Aktionsplan soll sich mit der Wasser- und Luftqualität befassen und die Hauptverschmutzungsquellen angehen, darunter gefährliche Chemikalien, Industrieemissionen, Pflanzenschutzmittel, endokrine Disruptoren und Mikroplastik. Verunreinigungen sollen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips an der Quelle angegangen und die Überwachung intensiviert werden. Über Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans soll eine Kohärenz sichergestellt werden, sodass das Null-Schadstoff-Ziel alle Sektoren einbezieht und bei Gesetzgebung in anderen relevanten Sektoren berücksichtigt wird. Auch der Gewässerschutz soll noch stärker Eingang in die EU-Gesetzgebung in anderen Bereichen, insbesondere auch der Landwirtschaft, finden. Die politischen Entscheidungen über mögliche Maßnahmen in Reaktion auf die Ergebnisse der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie sowie Vorschläge für die Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie sollen in den Null-Schadstoff-Aktionsplan eingebettet werden.