Gesetzesvorschlag der EU-Kommission bis Juni 2021 erwartet
VKU beteiligt sich an Konsultation zur Überprüfung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie
Der VKU hat sich an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) beteiligt. Im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets prüft die EU-Kommission, wie die Richtlinie angepasst werden müsste, um zu den zukünftig neuen Dekarbonisierungszielen beitragen zu können.
23.02.21
Der VKU hat sich an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) beteiligt. Im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets prüft die EU-Kommission, wie die Richtlinie angepasst werden müsste, um zu den zukünftig neuen Dekarbonisierungszielen beitragen zu können.
Um die Dekarbonisierungsverpflichtungen im „European Green Deal“ zu erreichen, will die EU-Kommission sektorübergreifend alle einschlägigen energiepolitischen Rechtsinstrumente überprüfen sowie anpassen. Mit dem Arbeitsprogramm „Fit für 55“ hat die EU-Kommission ein umfassendes Legislativpaket für das 2. Quartal 2021 angekündigt. Als Teil des Pakets wird derzeit auch die RED II überprüft. Zu den Überlegungen der EU-Kommission hat sich der VKU im Rahmen der öffentlichen Konsultationen zur Folgenabschätzung eingebracht.
Um die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, sieht die EU-Kommission einen Schwerpunkt im beschleunigten Ausbau des Anteils Erneuerbarer am Bruttoendenergieverbrauch. Legte die RED II im „Clean Energy Package“ noch ein verbindliches Ziel auf Unionsebene von mindestens 32 Prozent Erneuerbarer bis 2030 fest, müsste dieser Zielwert laut EU-Kommission auf 38 Prozent bis 40 Prozent angehoben werden, um die neuen Emissionsreduktionsziele nicht zu gefährden. Diskutiert wird im Wesentlichen die Anhebung des Erneuerbaren-Anteiles in Bereichen wie Elektrizität, Erdgas, Wärme und Kälte, Fernwärme und -kälte, Bebauung, Industrie und Verkehr.
Der VKU erkennt Erneuerbare Energien als eine tragende Säule an, um die ambitionierteren Klimaschutzziele zu erreichen. Dies sollte in der Zielfestlegung zum Ausdruck kommen. Zudem sollten inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Rückhalt zu geben. Zum Beispiel sollten die Vorgaben für den Abbau von Verfahrenshindernissen konkreter und verbindlicher sein, damit sich die Mitgliedstaaten ernsthaft um die Beseitigung von Ausbauhindernissen bemühen.
Der Einsatz von Biomasse und Biogas aus Abfällen sowie daraus erzeugter Strom und Wasserstoff sollte in der RED II einen höheren Stellenwert erhalten. Strom und Wärme aus Abfallverwertung nicht biogenen Ursprungs bzw. daraus erzeugter Wasserstoff ist den erneuerbaren Energien umfassend gleichzusetzen, denn hierbei handelt es sich um eine klimaneutrale Abwärmenutzung. Emissionen sind dem Verursacherprinzip folgend den Produkten bzw. Produzenten zuzuordnen (Ökobilanz). Auch die Anforderungen an Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen sollten überarbeitet werden, im Sinne einer Erweiterung auf treibhausgasarme Energieträger und Wasserstoff, unabhängig von der Energiequelle, sowie Abwärme.
Weiterer Prozess
Die eingegangenen Beiträge zur Konsultation will die EU-Kommission in ihren Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der RED II einfließen lassen, der bis Juni 2021 veröffentlicht werden soll. Mit Veröffentlichung startet der ordentliche Gesetzgebungsprozess. Dann erarbeiten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag, bevor die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission aufgenommen werden können. Der VKU begleitet die Prozesse von Anfang an eng und wird die Interessen der Kommunalwirtschaft aktiv vertreten.