Flächendeckende und sichere Entsorgung von Altbatterien
VKU positioniert sich zum Vorschlag der EU-Kommission über eine Batterieverordnung

Nachdem die EU-Kommission Ende 2020 einen Vorschlag über eine Batterieverordnung vorgelegt hat, hat sich der VKU nun hierzu positioniert. Grundsätzlich begrüßt der VKU die Initiative, die Batterierichtlinie von 2006 an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. In einigen Punkten sieht der VKU aber Präzisierungsbedarf, um die flächendeckende und sichere Entsorgung von Altbatterien zu gewährleisten.

23.02.21

Im Rahmen des Grünen Deals veröffentlichte die EU-Kommission am 10. Dezember 2020 einen Verordnungsentwurf, der nachhaltige Batterien entlang des gesamten Lebenszyklus gewährleisten soll. Zukünftig sollen die Batterievorschriften nicht mehr in einer Richtlinie, sondern in einer Verordnung geregelt werden. Der VKU hat sich in einer Stellungnahme hierzu aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft positioniert und sieht an einigen Stellen Präzisierungsbedarf. Die vollständige Stellungnahme können Sie im Mitgliederbereich abrufen.

Grundsätzlich begrüßt der VKU, dass mit einer Neudefinition von Gerätebatterien der notwendige Regelungsbedarf auf europäischer Ebene angegangen wird: Batterien aus E-Bikes, Pedelecs u.Ä. werden bislang als Industriebatterien eingestuft. Sie fallen damit nicht in den gesetzlichen Sammelauftrag der örE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) und können daher grundsätzlich nicht auf Wertstoffhöfen abgegeben werden – zu Abfall gewordene E-Bikes, Pedelecs oder E-Roller aus privaten Haushalten als Elektro-Altgeräte jedoch schon. Sofern ein gewichtsbezogenes Kriterium zur Abgrenzung von Gerätebatterien herangezogen wird, muss aus Sicht des VKU die Kennzeichnung der Batterie mit ihrer Gewichtsangabe durch die Batterieverordnung verpflichtend gemacht werden. Daneben ist es richtig, die Sammelquoten anzuheben, die als Anreiz für die herstellereigenen Rücknahmesysteme und weiteren Beteiligten dienen, um die separate und damit korrekte Batterieerfassung noch besser umzusetzen. Ebenso zu begrüßen ist die an die Batteriehersteller gerichtete Vorgabe für eine leichte Entfernbarkeit und Austauschbarkeit, womit sichergestellt wird, dass die Altbatterie und das Elektroaltgerät dem jeweils richtigen Entsorgungsweg getrennt zugeführt werden können. Hierbei ist es wichtig, dass die EU-Kommission in ihren Leitlinien die Ausnahmen auf ein notwendiges Minimum reduziert.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen sich nun zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission positionieren. Im Anschluss folgen die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen. Nach Inkrafttreten der Verordnung gilt diese unmittelbar in den Mitgliedsstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Mit einer Verabschiedung vor Ende 2021 ist allerdings nicht zu rechnen. Der VKU begleitet weiterhin aktiv den Prozess in Brüssel, um die Interessen der kommunalen Abfallwirtschaft einzubringen.