EU-Kommission will Übergang zu nachhaltigeren Chemikalien angehen
VKU unterstützt Vermeidung an der Quelle durch EU-Chemikalienstrategie
Mit einer neuen Chemikalienstrategie will die EU-Kommission den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu soll auch der Rechtsrahmen überarbeitet werden. Der VKU begrüßt die beabsichtigte Vermeidung der Einträge an der Quelle. Dafür ist die Verzahnung der Politikfelder unter Berücksichtigung der Gewässerschutzziele aus Sicht des VKU zentral.
28.10.20
Mit einer neuen Chemikalienstrategie will die EU-Kommission den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu soll auch der Rechtsrahmen überarbeitet werden. Der VKU begrüßt die beabsichtigte Vermeidung der Einträge an der Quelle. Dafür ist die Verzahnung der Politikfelder unter Berücksichtigung der Gewässerschutzziele aus Sicht des VKU zentral.
Die EU-Kommission hat am 14. Oktober 2020 eine neue Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit veröffentlicht. Der Kontext: das Null-Schadstoff-Ziel im Rahmen des Grünen Deals. Damit strebt die EU-Kommission eine schadstofffreie Umwelt an. Der VKU hat die Strategie in einem Pressestatement kommentiert. Darin hat der VKU die beabsichtigte Vermeidung an der Quelle im Sinne des Verursacherprinzips begrüßt und sich für eine Verzahnung der Politikfelder sowie eine Ausrichtung der Chemikalienregulierung auf die Ziele der europäischen Wassergesetzgebung ausgesprochen. Die Strategie selbst ist zwar nicht verbindlich. Sie kündigt jedoch auch die Überarbeitung des Rechtsrahmens an, insbesondere der REACH-Verordnung und der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Der VKU wird den weiteren Prozess des Grünen Deals und der entsprechenden Initiativen eng begleiten.
Ziel der Chemikalienstrategie ist ein höherer Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Um den Übergang zu nachhaltigeren Chemikalien zu unterstützen, will die Kommission Innovationen und Investitionen fördern. Gleichzeitig soll die strategische Autonomie der EU bei der Chemikalienproduktion, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, gestärkt werden. Genehmigungs- und Verbotsprozesse sollen reformiert werden. Das Verursacherprinzip soll stärker verankert werden. Daten sollen besser zugänglich gemacht werden. Außerdem will die EU-Kommission weg von dem Ansatz, eine Bewertung pro Substanz vorzunehmen, und hin zu einem gruppenbezogenen Ansatz.
Schädliche Stoffe sollen in möglichst allen Produkten weitgehend minimiert und wenn möglich ersetzt werden. Dabei sollen auch Kombinationseffekte von Chemikalien berücksichtigt werden, nicht nur in der Chemikalienpolitik, sondern auch in anderer sektoraler Gesetzgebung, darunter auch im Bereich Wasser. Die schädlichsten Chemikalien in Spielzeug, Babyartikeln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Textilien will die Kommission verbieten.
Darüber hinaus soll die Verwendung der schädlichsten Stoffe, darunter Stoffe mit hormonverändernder Wirkung, sogenannte endokrine Disruptoren, Chemikalien, die das Immunsystem und die Atemwege beeinträchtigen, und persistente Stoffe wie Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), schrittweise eingestellt werden, sofern sie nicht nachweislich unverzichtbar sind. Die Kommission kündigt gesonderte Vorschläge an, um die Verwendung von PFAS in der EU auslaufen zu lassen, bspw. in Löschschaum. Dies entspricht der Forderung des VKU, den Eintrag von gesundheitlich schädlichen Chemikalien wie insbesondere PFAS bereits an der Quelle zu vermeiden.
Als Teil der Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik will die EU-Kommission zudem einen verbesserten Informationszugang für die Verfolgung schädlicher Stoffe für Hersteller und Verbraucher entlang des gesamten Lebenszyklus ermöglichen. Damit soll ein qualitatives und sicheres Recycling innerhalb Europas gestärkt werden. Um die Verwendung recycelter Materialien zu unterstützen, erwägt die Kommission, abweichende Grenzwerteregulierungen auf klar definierte Anwendungen beschränkt zu prüfen, sofern keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch gründliche Einzelfallanalysen nachgewiesen werden.