Abgeordnete fordern Recht auf Reparatur und Rezyklatquoten
VKU zur Positionierung des EU-Parlaments zur Kreislaufwirtschaft

Das Europäische Parlament hat sich am 9. Februar 2021 zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission vom März 2020 positioniert. Das Parlament spricht sich unter anderem für ein Recht auf Reparatur sowie Mindestquoten für den Rezyklateinsatz aus. Der VKU begrüßt die angekündigten Maßnahmen und verfolgt die Entwicklungen aktiv.

23.02.21

Nachdem die Kommission im März 2020 ihren Aktionsplan 2.0 für die Kreislaufwirtschaft veröffentlichte, hat das Europäische Parlament am 9. Februar 2021 über einen Bericht des niederländischen Abgeordneten Jan Huitema Stellung bezogen. Die Abgeordneten fordern an einigen Stellen Nachbesserungen. Der VKU hat die Erarbeitung des Berichts aktiv begleitet und das Ergebnis in einer Pressemitteilung kommentiert. Begrüßenswert ist, dass einige VKU-Forderungen Eingang in die Parlamentsentschließung gefunden haben. Erfreulicherweise wurden die Abfallwirtschaftsbetriebe München hier mit einem Videoclip als Hintergrundinformation zur Plenardebatte gezeigt.

Die Parlamentarier gehen in einigen Punkten über die Kommissionspläne hinaus und fordern bspw. ein EU-weites Reduktionsziel für den Ressourcenverbrauch. Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass die Abgeordneten die VKU-Forderung nach verbindlichen produktspezifischen Rezyklatquoten aufgegriffen haben. Daneben wird die Kommission aufgefordert, den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte auszuweiten, sowie weitere Nachhaltigkeitskriterien wie Reparierbarkeit aufzunehmen. Für die einzelnen Produktgruppen sind spezifische Maßnahmen vorgesehen. Für Verpackungen beispielsweise gilt nach wie vor die Zielmarke aus der Kunststoffstrategie: Bis 2030 müssen alle Verpackungen wiederverwendbar oder rezyklierbar sein. Hier sollen Ziele zur Abfallreduzierung und höhere Rezyklatanteile bei der Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie berücksichtigt werden. Allgemein fordern die Parlamentarier, die bestehende Abfallgesetzgebung besser umzusetzen, und weisen darauf hin, dass weitere Maßnahmen für die ressourcenintensiven Schlüsselsektoren wie Textilien, Kunststoffe, Verpackungen und Elektronik notwendig sind.

In seinem angenommenen Bericht fordert das Parlament die Kommission außerdem auf, einen EU-weiten Ansatz für die Bewirtschaftung von nicht-verwertbaren Siedlungsabfällen festzulegen. Der VKU spricht sich dafür aus, dass die thermische Abfallverwertung von Siedlungsabfällen in fortschrittlichsten Anlagen mit hoher Energieeffizienz in der EU unverzichtbar ist, um zum einen die klimaschädliche Deponierung von Abfällen mit relevantem Energiegehalt zu beenden und zum anderen im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge die Entsorgungssicherheit von nicht-verwertbaren Abfällen zu sichern.

Der VKU begrüßt außerdem, dass die Abgeordneten auch das Thema Mikroplastik aus dem Aktionsplan aufgreifen und die Kommission dazu auffordern, einen generellen Ausstieg aus absichtlich zugefügtem Mikroplastik zu beschließen und durch neue verbindliche Regulierung die unbeabsichtigte Freisetzung aller Mikroplastikarten an der Quelle zu verringern, einschließlich aus Reifen und Textilien.

Nächste Schritte

Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft kündigt 35 (nicht-)legislative Initiativen für die kommenden Jahre an. Mit dem Vorschlag einer neuen Batterieverordnung im Dezember 2020 präsentierte die Kommission die erste Initiative daraus. Die Kommission wird nun in den kommenden Gesetzesvorschlägen die Position des Parlaments berücksichtigen. Für dieses Jahr beabsichtigt die Kommission Gesetzesvorschläge u.a. für die Abfallverbringungsverordnung, die Verpackungsrichtlinie oder die Industrieemissionsrichtlinie vorzulegen. Im dritten Quartal soll die Veröffentlichung einer Strategie über nachhaltige Textilien folgen. Der VKU wird weiterhin in Zusammenarbeit mit den einschlägigen VKU-Gremien die Initiativen eng begleiten.