Der Bundesrat hat am 27. März 2020 mit hauchdünner Mehrheit dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung zugestimmt. Auf Drängen der Länder hat der Bund mit der EU-Kommission noch eine Fristverlängerung für die Umsetzung der neuen Gebietsausweisung auf Basis der noch zu Verwaltungsvorschrift sowie dem Inkrafttreten der verschärften Maßnahmen in diesen roten Gebieten (§13 a DüV) verhandelt. Eine entsprechende Änderung hat das Saarland heute über einen Plenarantrag eingebracht. Aufgrund dieser Änderung müssen die Länder die Gebietsausweisung und die verschärften Maßnahmen erst zum 1. Januar 2021 umsetzen. Der VKU fordert, dass Bund und Länder die gewonnene Zeit auch nutzen, um rasch und konsequent die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit Anfang 2021 die neuen Maßnahmen in den ausgewiesenenGebieten umgesetzt werden.
Der Verabschiedung vorausgegangen war eine kontroverse Verhandlung zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Bundeskanzleramtes. Der Bund hat weitere Details zur geplanten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) für die Gebietsausweisung vorgelegt, um auf Forderungen aus den Ländern einzugehen. Noch in den letzten Tagen fanden täglich Telefonschalten statt, um eine Mehrheit für eine Zustimmung mit der Fristverlängerung zu erreichen. Einer von Seiten der Landwirtschaft geforderten Aufschiebung der Verordnung hätte die EU-Kommission nicht zugestimmt. Schon die jetzt aufgenommene Fristverlängerung für die Umsetzung der Maßnahmen in roten Gebieten sei ein Zugeständnis aufgrund der Corona-Pandemie. Das haben zum Glück und letztendlich auch die Mehrheit der Länder so gesehen und der Verordnung letzte Woche Freitag zugestimmt. Aber es war eine Entscheidung auf Messers Schneide, die nur durch die Zustimmung Baden-Württembergs in letzter Sekunde möglich wurde.
In seinem Pressestatement anlässlich der Verabschiedung der Verordnung stellt der VKU klar, dass eine solche Verordnung mit strikteren Düngeregeln notwendig ist, weil das Grundwasser in Deutschland vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte überschreitet. Die EU-Kommission hatte Deutschland genau deswegen verklagt und Recht bekommen. Sie fordert, dass nitratbelastete Gebiete endlich saniert werden. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Länderkammer der Düngeverordnung endlich zugestimmt hat. Weil allerdings Fristen für die Umsetzung der Verordnung verlängert wurden, erwartet die kommunale Wasserwirtschaft, dass zum vereinbarten Zeitpunkt auch alle notwendigen Regelungen des Bundes und der Länder stehen. Weitere Verlängerungen durch die Hintertür darf es nicht geben. Die Forderungen des VKU wurden auch im Rahmen der Berichterstattung in den Tagesthemen der ARD am 27.03.2020 aufgegriffen.
Weitere Informationen zur Düngeverordnung können Sie der Meldung des Bundesrats sowie den Pressemitteilungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums und Bundesumweltministeriums entnehmen.
In seiner Sitzung hat der Bundesrat auch der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zugestimmt. Damit wird eine weitere Vorgabe der EU-Kommission aus dem EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie umgesetzt. Demnach ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen. Zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen Bodenbearbeitung durchgeführt werden. Der Gesetzesentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundestags. Dies soll in der nächsten Sitzungswoche nach den Osterferien erfolgen. Das Gesetz soll dann zum Juni 2020 in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Mitglieder des VKU im Mitgliederbereich.