Die Expertenkommission Fracking hat nun auch die dritte Studie zu den Umweltauswirkungen von Fracking veröffentlicht. Die Studien sind Teil der Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Restriktionen. Der Bundestag entscheidet 2021 über die Fortgeltung der Verbotsregelungen im Wasserhaushaltsgesetz. Der VKU setzt sich für den Fortbestand ein.
Mit dem Fracking-Paket hat der Gesetzgeber 2016 unkonventionelle Fracking-Vorhaben in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen und Wasserschutzgebieten untersagt. Der VKU hatte sich damals intensiv und erfolgreich für dieses Verbot eingesetzt. Die rechtlichen Einschränkungen unterliegen allerdings einer Prüfungspflicht. Der Deutsche Bundestag soll 2021, also noch in diesem Jahr, über die Angemessenheit der Regelungen entscheiden. Die Parlamentarier werden hierbei von der Expertenkommission Fracking wissenschaftlich beraten. Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, sollten insbesondere vier Erprobungsmaßnahmen, die von dem Verbotsregime ausgenommen sind, bringen. Mangels entsprechender Vorhaben hat die Kommission drei Studien zu den Umweltauswirkungen von Fracking in Auftrag gegeben. Alle Gutachten liegen seit Mitte April vor. Auf Basis der Ergebnisse wird die Expertenkommission Fracking eine Einschätzung vornehmen und in einem Bericht dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 2021 vorlegen.
Die Kernaussagen der Ergebnisse der drei Studien aus VKU-Sicht können im Mitgliederbereich abgerufen werden.