Im Rahmen des Förderprogramms "Kommunalrichtlinie" der Nationalen Klimaschutzinitiative berät das BMU seit vielen Jahren intensiv zu Fördermöglichkeiten und zu Fragestellungen im Antragsprozess.
Für alle Phasen und Bedarfe sind nunmehr konkrete und geschulte Ansprechpartner/-innen bei verschiedenen Organisationen verfügbar:
- Orientierung und Förderberatung steht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 sowie unter skkk(at)klimaschutz(dot)de zur Verfügung.
- Antragsberatung & -begleitung wird durch Projektträger Jülich (PtJ) übernommen: 030 20199-577 oder ptj-ksi(at)fz-juelich(dot)de.
- Detailberatung zur Förderung von Kälte-Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) oder Förderung von E-Lastenfahrrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, bspw. unter 06196 908 1249 (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie www.bafa.de.
- Umsetzungsberatung übernimmt – ganz neu – nun Partnerschaft Deutschland (PD) unter 030 257679 471 oder per E-Mail an ub-klima(at)pd-g(dot)de
Durch die neu hinzugekommene kostenfreie Umsetzungsberatung können Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie nach erfolgreicher Bewilligung reibungsloser umgesetzt und dadurch schneller Erfolge erzielt werden. Bei der Umsetzungsberatung erhalten Kommunen und weitere Akteure, wie z. B. auch kommunale (Energieversorgungs-)Unternehmen, Hilfestellung und individuelle Beratung bei Fragen rund um die Themen Projektmanagement, Vergabe und Verwaltungsorganisation. Ebenfalls umfasst sind Einzelberatungen sowie die Bereitstellung von Checklisten, Vorlagen oder Erfahrungsberichten.
Der VKU bewertet die Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes rund um die „Kommunalrichtlinie“ als richtigen und wichtigen Schritt. Oftmals ergeben sich bei der Umsetzung der bewilligten Maßnahme neue, vorher nicht abzusehende Herausforderungen. Wichtig ist, dann einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der bei der Bewältigung der Herausforderungen zielgerichtet unterstützen kann. Es sollte daher geprüft werden, ob die Umsetzungsberatung auch eine Weiterentwicklung für andere Förderprogramme darstellen könnte.