Die Expertenkommission Fracking hat am 30. Juni 2021 ihren dritten und entscheidenden Jahresbericht an den Deutschen Bundestag übermittelt. Laut den Experten lassen sich die Umweltrisiken von Fracking durch Steuerung und Überwachung minimieren. Der VKU widerspricht, besonders wegen des weiterhin bestehenden Restrisikos und der Gutachtenergebnisse.
Die vorliegenden Gutachten können die Bedenken nicht ausräumen, dass Fracking-Bohrungen in der Praxis doch zu Schäden an den Trinkwasserressourcen führen könnten. Die Expertenkommission hatte mangels heimischer Erprobungsvorhaben drei Gutachten zu den zentralen Themen Gewässermonitoring, Methanemissionen und Seismizität in Auftrag gegeben. Alle drei Studien sind Literaturrecherchen und beziehen sich vor allem auf die praktischen Erfahrungen im Ausland. An vielen Stellen werden Wissenslücken und Forschungsbedarf identifiziert.
Damit liefern die Gutachten mehr Fragen als Antworten. Zudem stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit auf deutsche Gegebenheiten. Trotz der gesetzlich erlaubten vier Probevorhaben wurde bis heute kein einziges Vorhaben beantragt. Der VKU sieht daher keine Veranlassung, das derzeit bestehende Verbot im Wasserrecht zu ändern. Sämtliche Fracking-Vorhaben müssen auch zukünftig in Wasserschutzgebieten, Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen und Gewässern, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, verboten bleiben. Auch bei einer angepassten Steuerung und Überwachung der Maßnahmen bleiben noch Umweltrisiken bestehen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind diese Gefahren nicht hinnehmbar.
Die Parlamentarier prüfen auf dieser Grundlage die Angemessenheit und damit die Fortgeltung der Verbotsregelungen im Wasserhaushaltsgesetz. Der VKU bringt sich mit einer Stellungnahme an die Abgeordneten in die politische Diskussion ein, die den Fortbestand der derzeitigen Regelung untermauert.