Neue Fördermaßnahme des BMBF
REGION.innovativ zur Stärkung von Zusammenarbeit für eine bessere Kreislaufwirtschaft 17.06.20

REGION.innovativ unterstützt als experimentelle Fördermaßnahme regionale Bündnisse, die sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen widmen und dabei mit neuen Partnern zusammenarbeiten. Mit der zweiten Förderrunde sollen regionale Verbünde aus zwei oder mehreren Kommunen und weiteren Partnern dabei unterstützt werden, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken. Die verschiedenen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung sollen über ihre fachlichen und administrativen Grenzen hinweg zusammenarbeiten und diese neuen Kooperationsformen so weit vorantreiben, dass deren Potenzial für eine ressourcenschonende, regionale Kreislaufführung fundiert eingeschätzt werden kann.

Die regionale Kreislaufwirtschaft stärken

Die Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ richtet sich an strukturschwache Regionen, lässt aber die Einbindung von Partnern aus nicht strukturschwachen Regionen zu.

Gefördert werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, mit denen die Akteure die regionale Kreislaufwirtschaft stärken, zum Beispiel durch eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit, ein besseres Wissensmanagement zwischen den Kommunen, den Abbau institutioneller Hürden oder durch neu entwickelte Instrumente in den Kommunen. Auf diese Weise soll REGION.innovativ technologische und soziale Innovationen ermöglichen und die Attraktivität des jeweiligen Standortes langfristig sichern.

Voraussetzung für die Förderung ist die Bildung regionaler Forschungsverbünde, die überwiegend von mindestens zwei Kommunen und einem (kommunalen) Unternehmen getragen werden. Außerdem soll in jedem Verbund mindestens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung beteiligt sein aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Organisationswissenschaften oder verwandten Disziplinen. Überregionale Partner können im begründeten Einzelfall zusätzlich eingebunden werden.

Die ausgewählten Verbundvorhaben werden bis zu drei Jahre gefördert. Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderfähig sind projektbezogene Personalausgaben oder für Unternehmen projektbezogene Personalkosten. Zudem
sind Ausgaben bzw. Kosten für projektbezogene Unteraufträge an Dritte sowie Materialeinzelkosten, Geräte, Anlagen und Reisen zuwendungsfähig.

Bewerbungsschluss 30. September 2020

Interessierte Bündnisse können sich bis zum 30. September 2020 um eine REGION.innovativ-Förderung bewerben. Dafür ist eine ausgefüllte Projektskizze über das Internetportal easy-Online einzureichen.

Detaillierte Informationen und Bekanntmachungen zum Förderaufruf erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.innovation-strukturwandel.de/de/region-innovativ-2511.html