Der VKU begrüßt die durch das Insektenschutzgesetz verursachte Änderung im Wasserhaushaltsgesetz. Die neuen Abstandsregeln zum Gewässer haben das Potential, eine Verunreinigung von Oberflächengewässern zu vermindern. Generell ist eine deutliche Reduktion der Pflanzenschutzmittel (PSM) nötig, um den Schutz der Gewässer vor solchen Einträgen zu verbessern und um den Insektenpopulationen wieder eine Chance auf Regenerierung zu geben. Daher ist die Zunahme einer dauerhaft vor PSM-Eintrag geschützte Bodenoberfläche sehr positiv zu bewerten.
Ein Aufbringungsverbot von Pflanzenschutzmitteln im Abstand von 10 Metern zu Gewässern ist grundsätzlich ein Fortschritt beim Schutz der Gewässer vor PSM-Wirkstoffen. Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass bei einer dauerhaften Begrünung der Gewässerrandstreifen auf 5 Meter reduziert werden kann. Ob dies ausreicht, um den Eintrag bei direkter Aufbringung zu verringern, ist anzuzweifeln. Hierbei sollte zudem als Bedingung die Art der Begrünung als Dauergrünland mit entsprechender Codierung im Antrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgeschrieben werden. Die gesetzliche Regelung zur Abstandswahrung sollte auch für sämtliche Wasserkörper gelten.
Die VKU Stellungnahme zum Entwurf eines Insektenschutzgesetzes finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.