Die Trockenheit der vergangenen Jahre setzt sich auch 2020 fort. Der UFZ Dürremonitor zeigt, dass in tieferen Bodenschichten in vielen Regionen weiterhin eine außergewöhnliche Dürre mit Folgen für die Grundwasserneubildung herrscht. Gleichzeitig steigen die Spitzenabgaben zahlreicher Trinkwasserversorger. Damit kommt der Anpassung an den Klimawandel für die kommunale Wasserwirtschaft noch einmal eine besondere Bedeutung zu.
Die Niederschläge im laufenden Jahr liegen bislang unterhalb des vieljährigen Mittels. Der April war nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes (DWD) der sonnigste sowie der dritttrockenste April seit Messbeginn in Deutschland im Jahr 1881. Nur der Februar lag deutlich und der Juni leicht über seinem Sollwert. Dies hat Auswirkungen auf die Bodenfeuchte und die Grundwasserneubildung. Der Dürremonitor des Umweltforschungszentrums (UFZ) zeigt daher, dass der durchwurzelbare Bereich bis in 1,80 m Tiefe für fast den gesamten Osten Deutschlands, Teile des Südens und Westens nach wie vor auf Dunkelrot steht. Das ist die höchste Warnstufe: „außergewöhnliche Dürre“.
Die Trinkwasserversorgung muss in vielen Regionen auch mit einem zunehmenden Wasserbedarf Schritt halten. Steigender Zuzug sowie die Ansiedelung von Handel, Industrie und Gewerbe führen insgesamt zu einer größeren Abgabemenge. Die Hitzetage der letzten Wochen kombiniert mit den Folgen der Corona-Pandemie führen in den Sommermonaten teilweise zu Spitzenabgaben beim Trinkwasser.
Richtig ist, dass in einigen wenigen Gebieten örtliche Wasserversorger die Nutzung des Trinkwassers mit Blick auf die anhaltende Hitzeperiode beschränkt haben. So wurde unter anderem gebeten Gärten nicht zu bewässern oder Pools neu zu befüllen, selbst wenn das ungewohnte Komforteinbußen mit sich bringt. Teilweise wurde dies untersagt. Wenn die Situation in einzelnen Fällen auch angespannt ist, gilt grundsätzlich aber: In Deutschland drohen auch bei langanhaltenden Trockenperioden und großer Hitze keine flächendeckenden Versorgungsengpässe bei Trinkwasser.
Die kommunale Wasserwirtschaft kann Wetterextreme bislang weitgehend so kompensieren, dass es nicht zu wesentlichen Versorgungsausfällen kommt. Damit das so bleibt, brauchen wir in Zukunft andere Rahmenbedingungen. Dazu gehören zum einen die Wasserrechte, also die Wassermenge, die ein Wasserversorger entnehmen darf. Zum anderen brauchen wir eine Antwort auf die Frage, welche Wassermengen Industrie und Landwirtschaft zusätzlich entnehmen dürfen – ohne dass die Trinkwasserversorgung gefährdet ist. Aus VKU-Sicht ist klar: Wenn das sogenannte Wasserdargebot nicht für alle gewünschten Nutzungen ausreicht und damit eine Priorisierung notwendig wird, muss die Sicherung der Trinkwasserversorgung Vorrang haben. Das legen auch das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz und die Wassergesetze der Länder fest. Dafür setzt sich der VKU derzeit auf verschiedenen politischen Ebenen ein und fordert dies in den derzeit laufenden Initiativen wie im Nationalen Wasserdialog, im Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie oder im LAWA-Dialog zum Umgang mit Zielkonflikten bei der Klimaanpassung.
Mit Blick auf den Klimawandel ist es die Aufgabe der kommunalen Wasserversorger, ihre Systeme noch klimarobusterer machen: Dazu gehört unter anderem, dass sie ihre Infrastrukturen prüfen, anpassen und auf mehrere Standbeine stellen – z. B. mit anderen Versorgern zu kooperieren, um Verbundsysteme zu schaffen und so gemeinsam die Trinkwasserversorgung zu sichern. Das heißt: Die Anpassung an die Klimaveränderungen läuft über (interkommunale) Kooperation. Ziel muss auch sein, die Wasserressourcen von vornherein intelligent zu managen und dafür alle Akteure in der Kommune wie Behörden, Landwirte, Wirtschaft und Wasserversorger an einen Tisch zu bringen.
Weitere Informationen zum Thema Klimaanpassung und kommunale Wasserwirtschaft finden Sie auf der VKU Landingpage www.vku.de/klimaanpassung.