Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) am 03. Oktober 2017 hat das Gebot zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm Rechtsverbindlichkeit erhalten. Bis zum Jahr 2029 (Anlagen über 100.000 EW) bzw. 2032 (Anlagen zwischen 50.000 und 100.000 EW) müssen Betreiber von Kläranlagen und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, beziehungsweise der Klärschlammasche sicherstellen.
Der VKU hat auf Einladung des Bundesumweltministeriums im Mai 2024 an dem „Branchendialog Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm“ in Berlin teilgenommen. Der Dialog beruht auf einer Bitte der Umweltministerkonferenz vom Dezember 2023. Der VKU hatte sich intensiv für eine zeitnahe Durchführung des Dialogs eingesetzt und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die seit langem bekannten gebührenrechtlichen Probleme hingewiesen.
In Bezug auf die aktuellen Entwicklungen hat sich der VKU mit der Position „Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm“ in die Diskussion eingebracht. Diese umfasst die folgenden wesentlichen Forderungen für die Umsetzung der Vorgaben der Klärschlammverordnung zur Phosphor-Rückgewinnung:
- Wir brauchen endlich klare Rahmenbedingungen
- Gebührenrechtliche Hemmnisse lösen und Finanzierung sicherstellen
- Anpassung der Düngemittelverordnung erforderlich
- Lagerung der Asche ist langfristig eine Sackgasse
- Verzögerungen aufgrund bauwirtschaftlicher Engpässe berücksichtigen
- Phosphor-Rückgewinnung bis 2029 – Flexibilisierung beim Aufbau der Kapazitäten